Strafrecht – Aufgaben Totschlag (Thema 2 von 3)

Der in § 212 StGB geregelte Totschlag erfasst die vorsätzliche Tötung eines Menschen, sofern keine besonders verwerflichen Umstände, wie beispielsweise Grausamkeit oder Habgier, vorliegen:

  1. Wer einen Menschen tötet, (…), wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (…)

4 Fragen zum Themengebiet Totschlag:

Selektivaufnahme von Buchrücken