Zivilrecht

Was ist das Zivilrecht?

Das Zivilrecht ist eines der Hauptfächer im Jurastudium und befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen der BürgerInnen untereinander (Ebene der Gleichordnung). Dabei untergliedert sich das Zivilrecht wiederum in viele Teilbereiche vom Familienrecht bis hin zum Zivilprozessrecht. Grundprinzip ist die Privatautonomie.

Wann wird das Zivilrecht im Studium gelehrt und was sind wichtige Themen?

Im Rahmen des Jurastudiums ist das Zivilrecht der erste Teilbereich des Pflichtfachstudiums. In den ersten Semestern werden Lehrveranstaltungen zu den fünf Büchern des BGB besucht und die Methodik der Fallbearbeitung eingeübt. Später kommen die Nebengebiete und das Verfahrensrecht hinzu. Zudem bildet es den Gegenstand des Schwerpunktbereiches „Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft“. Schließlich ist es Hauptprüfungsgegenstand der Staatsprüfung (momentan drei Klausuren).

Nahaufnahme aufgeschlagener Gesetzesbücher