Public Management – Aufgabe 2 von 3

Die Kommune hat nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz das Recht auf Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die Kommunen für alle öffentlichen Aufgaben zuständig sind, die im kommunalen Zusammenleben anfallen. Die kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben lassen sich in zwei Bereiche einteilen:
pflichtige und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben.

Zu ersteren ist die Kommune gesetzlich verpflichtet, kann aber entscheiden, auf welche Art und Weise die Aufgaben erfüllt werden sollen. Die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben sind nicht verpflichtend, sondern die Kommune kann entscheiden, ob und wie sie diese Aufgaben erledigt.

2. Bezogen auf das vorherige Beispiel:
Welchem Aufgabentyp entsprechen die genannten öffentlichen Aufgaben?