Was bedeutet eigentlich der Numerus Clausus (NC) und für welche Studiengänge ist er überhaupt relevant?
Um sich gut über die eigenen Chancen auf einen Studienplatz und das Bewerbungsverfahren informieren zu können, sind ein paar Begriffe ganz zentral.
Für zulassungsfreie Studiengänge durchläuft man kein striktes Bewerbungsverfahren, sondern lädt seine Unterlagen im Bewerbungsportal hoch und kann nach Überprüfung der Voraussetzungen direkt im Portal einen Antrag auf Online-Immatrikulation ausfüllen. Somit ist der Platz sicher. Die Immatrikulation geht bis kurz vor Beginn der Vorlesungszeit, die genauen Fristen findest du hier.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten bestimmte Auswahlkriterien, da es hier in der Regel mehr Interessenten als freie Plätze gibt. Deshalb muss man sich hierfür bewerben und abwarten, ob man eine Zulassung erhält.
Studiengänge können örtlich oder bundesweit zulassungsbeschränkt sein. Örtliche Zulassungsbeschränkungen gelten nur für die jeweilige Hochschule – ein Vergleich lohnt sich also! Für bundesweit einheitlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin) bewirbt man sich zentral.
Von allen grundständigen Studiengängen an der Universität Freiburg ist ein Großteil zulassungsfrei – wie es bei deinem Wunschfach ist, erfährst du im Studierendenportal.
Ob ein Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, kann sich jährlich ändern. Überprüfe deshalb am besten zu Beginn der Bewerbungsfrist für das folgende Semester noch einmal, ob sich bei deinem Wunschfach etwas geändert hat.
Die Auswahl für ein zulassungsbeschränktes Fach erfolgt aufgrund einer Rangliste. Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens werden bestimmte Auswahlkriterien herangezogen. Hierbei nimmt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) eine ganz zentrale Rolle ein. Manchmal wird aber auch der Durchschnitt der letzten vier Halbjahre in bestimmten Fächern durch ein Punktesystem errechnet und für das Auswahlverfahren herangezogen.
Die schulischen Leistungen können je nach Studienfach durch bestimmte außerschulische Leistungen / Kriterien verbessert werden, die vom jeweiligen Fach bestimmt werden. Zu diesen möglichen Kriterien gehören bspw.
- eine abgeschlossene fachnahe Berufsausbildung
- Studiengangbezogene praktische Tätigkeiten (Praktika, Freiwilligendienst etc.)
- Preise (z.B. „Jugend forscht“)
- Ergebnis eines Studierfähigkeitstests, z.B. Medizin oder Psychologie
- Auswahlgespräche
- Motivationsschreiben
Welche Auswahlkriterien bei deinem (zulassungsbeschränkten) Wunschfach berücksichtigt werden, findest du im Studierendenportal in der Fachinfo unter dem Reiter ‚Satzungen‘ in der Auswahlsatzung.
Wenn die Zahl der Bewerber*innen erwartungsgemäß das Angebot an Studienplätzen überschreitet, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem der Großteil der Studienplätze nach Leistung vergeben wird. Dabei wird eine Rangliste aller Bewerber*innen erstellt, die häufig vor allem nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abi) sortiert wird.
Der NC (lat. „geschlossene Anzahl“) gibt den Wert (die Note) des/der Bewerbers*in an, der/die nach Rangliste den letzten Studienplatz erhalten hat. Lag der NC z.B. letztes Jahr in einem Fach bei 2,1 bedeutet dies, dass in dem Auswahlverfahren alle Bewerber*innen mit der Note 2,1 oder besser für das Fach zugelassen wurden.
Der NC ist also das Resultat eines abgeschlossenen Auswahlverfahrens und somit immer ein Wert aus der Vergangenheit. Wie der NC im jeweils aktuellen Bewerbungsverfahren liegen wird, hängt davon ab, wer sich auf das Fach bewirbt, er ergibt sich quasi aus der Konkurrenzlage der Bewerber*innen und wird nicht vorher von der Hochschule festgelegt.
Die NC-Werte der letzten Bewerbungsverfahren können dir als Orientierung dienen, um deine Chancen besser abschätzen zu können. Im Studierendenportal findest du in der Fachinfo zu deinem Wunschfach die ‚Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren‘. Eine Übersicht über die Ergebnisse aller Auswahlverfahren findest du jeweils ab Ende August auf der Website der Universität. Du solltest nicht automatisch auf eine Bewerbung verzichten, wenn dein Abischnitt nicht den vergangenen NC-Werten entspricht. Bei starken Abweichungen, auch in der Wartezeit, ist ein Plan B aber sicherlich hilfreich. Komm auch gerne in die Beratung der Zentralen Studienberatung und besprich mit uns deine Möglichkeiten und Alternativen.
Wartezeit
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden an der Universität Freiburg 90% der verfügbaren Plätze nach Leistung und 10% nach Wartezeit vergeben. Man kommt automatisch in das Vergabeverfahren nach Wartezeit, wenn man über ‚Leistung‘ keinen Platz bekommen hat. Analog zum NC ‚Leistung‘ ist auch der Wartezeit-Grenzwert zu lesen: Findest du hierzu die Angabe „Wartezeit: Zahl der Halbjahre 4“ in den Ergebnissen der letzten Auswahlverfahren, bedeutet dies, dass die Bewerber*innen mit 4 oder mehr Wartesemestern einen Studienplatz erhalten haben. Wenn mehrere Bewerber*innen die gleiche Wartezeit haben, aber nicht ausreichend Plätze da sind, werden (nachrangig) weitere Kriterien herangezogen (z.B. die Abinote oder abgeleistete Dienste. Bei Ranggleichheit entscheidet ein Losverfahren).
Als Wartezeit gelten alle Halbjahre (Semester), die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind und in denen man nicht an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule in Deutschland eingeschrieben war. Das gilt auch für ein Teilzeit- oder Fernstudium. Die Wartezeit wird „automatisch“ angesammelt. Du musst dich bei grundständigen Studiengängen dafür nicht vorher bewerben.
Wähle den Studiengang aus, der dich am meisten interessiert, und finde heraus:
- Ist er zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
- Wenn er zulassungsbeschränkt ist, finde heraus:
- welche Auswahlkriterien für dieses Studienfach gelten
- wie ggf. der NC-Wert der vergangenen Auswahl-/Vergabeverfahren aussah
- welche Kriterien deine Leistung verbessern könnten